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BEDINGUNGEN:

1. Das Mitglied ist berechtigt, nach Abschluss dieser Vereinbarung bis zum Ende der Mitgliedschaft beliebig oft im Rahmen der Öffnungszeiten und der ausgehängten Hausordnung im Fitnessstudio zu trainieren und dessen Einrichtungen im vorgesehenen Rahmen zu benützen. Die dem jeweiligen Mitglied tatsächlich zustehenden Trainingszeiten sowie die Vertragsdauer ergeben sich aus dem von ihm gewählten Tarif.

 

2. Die Mitgliedschaft ist vom Mitglied 30 Tage vor dem vereinbarten Vertragsende (entsprechend dem jeweiligen Tarif) schriftlich zu kündigen, widrigenfalls verlängert sich der Vertrag um eine weitere Laufzeit (entsprechend der ursprünglich vereinbarten Vertragsdauer). Die Mitgliedschaft ist nicht übertragbar.

 

3. Am Beginn der Mitgliedschaft wird ein Mitgliedsausweis ausgestellt. Für diesen Ausweis wird eine Kartengebühr in der Höhe von € 10,- eingehoben. Der Ausweis ist bei jedem Besuch an der Rezeption vorzuweisen.

 

4. Das Mitglied bestätigt, dass es in geeigneter körperlicher Verfassung für das Training und den Besuch der Sauna/Dampfbad ist. Es hat auch zukünftig eigenverantwortlich mit einem Arzt abzuklären, ob es in geeigneter körperlicher Verfassung zum Besuch des Fitnessstudios ist.

 

5. Diese Mitgliedschaftsvereinbarung wird unter der aufschiebenden Bedingung geschlossen, dass der erste Monatsbeitrag binnen 10 Tagen ab dem Datum der Unterfertigung dieser Mitgliedschaftsvereinbarung auf dem Konto des Betreibers einlangt. Die weiteren Mitgliedsbeiträge werden monatlich am 01. oder am 15. des jeweiligen Monats abgebucht. Für die Abbuchung ist ein Abbuchungsauftrag zu unterschreiben (aus administrativen Gründen werden nur Abbuchungsaufträge und Daueraufträge akzeptiert, Barzahlung nur über den Gesamtbetrag im Voraus minus 5% Abzug). Allfällige Rücklastgebühren der Bank gehen zu Lasten des Mitglieds. Im Falle eines Zahlungsverzuges ist der Betreiber berechtigt Verzugszinsen in der Höhe von 8 % über dem jeweiligen Basiszinssatz zu verrechnen und hat das Mitglied auch allfällig entstehende Betreibungs- und Inkassokosten zu tragen.

 

6. Der Betreiber ist bei Verzug mit mehr als 2 Monatsbeiträgen berechtigt, das Mitglied zu sperren und ihm die weitere Benutzung des Fitnessstudios zu untersagen. Dies entbindet das Mitglied aber nicht von der Verpflichtung zur Bezahlung der rückständigen sowie bis zum Vertragsende noch fällig werdenden Mitgliedsbeiträge.

 

 

7. Bei Einberufung zum Bundesheer oder bei einer Schwangerschaft kann das Mitglied die Vereinbarung für den Zeitraum der Einberufung oder der Schwangerschaft bis 8 Wochen nach der Entbindung unterbrechen. Bei Verhinderung wegen Krankheit oder Verletzung ab einer Dauer von 2 Wochen kann der Vertrag nach Vorlage einer ärztlichen Bestätigung ebenso ruhend gelegt werde. Im Falle einer Unterbrechung hat das Mitglied die Raten für die Dauer der Mitgliedschaftsvereinbarung weiter zu bezahlen. Nach Vertragsende wird die Dauer der Unterbrechung in Form von beitragsfreien Monaten angerechnet.

 

8. Bei vorübergehender Schließung des Fitnessstudios wegen höherer Gewalt, Renovierung etc. erfolgt keine Erstattung oder Verminderung der Monatsgebühr.

 

9. Das Mitglied ist verpflichtet, Änderungen seiner Anschrift bekannt zu geben.

 

10. Die Haftung des Betreibers sowie seiner ihm zurechenbaren Hilfspersonen ist auf vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten beschränkt. Für Unfälle, die ohne Mitwirkung eines Gerätes des Studios bzw. eines Mitarbeiters erfolgen, ist das Mitglied selbst verantwortlich und es besteht keine Haftung des Betreibers. Für Unfälle, bei welchen eindeutig eine Haftung des Betreibers gegeben ist, ist diese mit der Versicherungssumme der entsprechenden Betriebshaftpflichtversicherung des Betreibers begrenzt.

 

11. Für Beschädigung oder den Diebstahl von eingebrachten Gegenständen wird nur gehaftet, wenn Ursache vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln des Betreibers oder der ihm zurechenbaren Hilfspersonen ist.

 

12. Die gegenständliche Vereinbarung kann bei Vorliegen eines wichtigen Grundes, wie beispielsweise bei Nichteinhaltung der Hausordnung oder Verletzung der Zahlungsverpflichtungen vom Betreiber mit sofortiger Wirkung aufgelöst werden.

 

13. Das Mitglied stimmt zu, dass es vom Betreiber zu Werbezwecken mittels Telefon, SMS und E-Mail kontaktiert wird. Diese Zustimmung kann jederzeit widerrufen werden.

 

14. Ich habe die oben abgedruckten Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelesen und es werden diese mit meiner Unterschrift akzeptiert

 

15. Dieser Mitgliedsvertrag kann jederzeit an eine Nachfolgegesellschaft des Eigentümers Karl Schweighofer weitergegeben werden.

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